Teilnahmebedingungen

Veranstalter des Gewinnspiels ist die HARIBO GmbH & Co. KG, Dr.-Hans-und-Paul-Riegel-Straße 1, 53501 Grafschaft (nachfolgend HARIBO genannt).

Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel und durch Aktivieren des entsprechenden Kontrollkästchens erklären sich Teilnehmende mit den nachstehenden Teilnahmebestimmungen einverstanden.

1. Wer kann teilnehmen?

Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche Person im Alter von mindestens 18 Jahren und mit Wohnsitz in Deutschland. Dies gilt auch für Mitarbeiter von HARIBO sowie von den beteiligten Unternehmen sowie für deren Angehörige.

Die Teilnahme an der Verlosung setzt den Erwerb von zwei HARIBO x Super Mario-Produkten voraus, bei einem Einkauf im Zeitraum vom 29.07.2024 – 20.10.2024. Für die Teilnahme ist ein Internetzugang erforderlich. Der Kassenbon muss spätestens bis zum 20.10.2024 auf www.haribo.com/supermario hochgeladen werden.

Minderjährige können nur durch ihre Erziehungsberechtigten teilnehmen. In diesem Fall sind die Erziehungsberechtigten Teilnehmende im Sinne dieser Teilnahmebestimmungen.

Gewinnspielvereine sowie automatisierte Gewinnspiel-Dienste sind nicht teilnahmeberechtigt.

2. Wie kann man teilnehmen?

Um an der Verlosung teilnehmen zu können, müssen Teilnehmende zunächst im Zeitraum vom 29.07.2024 – 20.10.2024 zwei der folgenden HARIBO x Super Mario-Produkte erwerben:

  • HARIBO x Super Mario 175g
  • HARIBO x Super Mario Veggie 175g
  • HARIBO x Super Mario Sauer 175g
  • HARIBO x Super Mario 570g
  • HARIBO x Super Mario Sauer 570g

Der Kassenbon mit dem Nachweis über den Kauf berechtigt zur Teilnahme an der Verlosung und kann auf der Internetseite www.haribo.com/supermario hochgeladen werden. Der Kassenbon muss bis spätestens 20.10.2024, 23:59:59 Uhr auf der oben genannten Internetseite hochgeladen werden.

Um die Teilnahme an der Verlosung abzuschließen, ist das Teilnahmeformular vollständig auszufüllen, sind die vorliegenden Teilnahmebestimmungen zu akzeptieren sowie die Daten durch Betätigung des Buttons „Jetzt teilnehmen“ abzusenden.

Die mehrmalige Teilnahme einer Person durch jeweils neue Kassenbons ist möglich, sofern auf diesen der Kauf von mindestens zwei HARIBO x Super Mario-Produkten im Aktionszeitraum ausgewiesen wird. Nach der Verwendung eines Kassenbons verliert dieser seine Gültigkeit. Dies gilt auch, wenn auf dem entsprechenden Kassenbon der Kauf von mehr als zwei HARIBO x Super Mario-Produkten im Aktionszeitraum ausgewiesen wird. So berechtigt etwa der Kauf von 3 HARIBO x Super Mario-Produkten auf einem Kassenbon ebenfalls nur zu einer einzigen Teilnahme am Gewinnspiel.

3. Über welchen Zeitraum findet die Verlosung statt?

Der Teilnahmeschluss für das Gewinnspiel ist am 20.10.2024, 23:59:59 Uhr deutscher Zeit. Nach diesem Zeitpunkt ist die Teilnahme an der Verlosung nicht mehr möglich, nach diesem Zeitpunkt hochgeladene Kassenbons berechtigen nicht zur Teilnahme.

4. Was kann man gewinnen?

Mit jedem gültigen Kaufnachweis erhalten Teilnehmende die Chance auf 1 von 5 Nintendo Switch-Paketen, Nintendo Switch - OLED-Modell & Super Mario Bros. Wonder, oder 1 von 100 Super Mario-Fan-Paketen.

2 Varianten an Super Mario-Fan-Paketen (unterschiedliche Sortierungen), werden per Zufall an die Gewinnenden ausgelost:

Version 1:

  • 3 HARIBO x Super Mario-Produkte
  • 1 von 2 Simba Toys Super Mario Plüschtieren: Super Mario oder Luigi
  • Ravensburger Gesellschaftsspiel Super Mario Labyrinth

Version 2:

  • 3 HARIBO x Super Mario-Produkte
  • Simba Toys Super Mario Plüschtier Bowser
  • Ravensburger Kartenspiel Super Mario Level 8®
  • Ravensburger Mitbringspiel Super Mario Malefiz® Barricade 

5. Wie erfahre ich, ob ich gewonnen habe?

Gewinnende werden von HARIBO per E-Mail innerhalb von vier Wochen nach Teilnahmeschluss benachrichtigt.

Diese Gewinnbenachrichtigung wird an eine der E-Mail-Adressen gerichtet, die die Teilnehmenden bei der Teilnahme angegeben haben. Im Falle einer unzustellbaren Gewinnbenachrichtigung ist HARIBO nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen. Melden sich die Gewinnenden nicht innerhalb von vier Wochen nach dem Absenden der Benachrichtigung, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn und es werden per Los neue Gewinnende ermittelt. Gewinnende haben HARIBO zur Abwicklung des Gewinnspiels innerhalb der Frist zur Rückmeldung die vollständige Wohnsitzadresse mitzuteilen.

6. Wie erhalte ich meinen Gewinn?

Die Übergabe des Gewinns erfolgt in Absprache mit den Gewinnenden durch Lieferung an die angegebene Adresse.

Die Teilnehmenden sind für die Richtigkeit der angegebenen Wohnsitzadresse selbst verantwortlich. Kann die Übergabe aufgrund einer fehlerhaften oder unvollständigen Angabe des Namens oder der Adresse nicht erfolgen, so ist HARIBO nicht verpflichtet weitere Nachforschungen anzustellen.

Der Anspruch auf den Gewinn verfällt, wenn die Übergabe des Gewinns nicht innerhalb von zwei Monaten nach der ersten Benachrichtigung über den Gewinn aus Gründen, die in der Person des Gewinnenden liegen, erfolgen kann.

Wichtig: Zwecks Prüfung müssen Teilnehmende den Original-Kassenbon zum Erhalt des Gewinns aufbewahren und auf Verlangen HARIBO zukommen lassen. Hierzu erhalten Teilnehmende an die genannte Postanschrift einen vorfrankierten und adressierten Briefumschlag, der für die Übersendung des Kassenbons verwendet werden kann.

7. Wie hoch sind meine Gewinnchancen?

Gewinnende werden von HARIBO oder einer von HARIBO beauftragten Agentur unter allen Teilnehmenden, deren Angaben vollständig sind, durch Losentscheid ermittelt. Die Gewinnchance der einzelnen Teilnehmenden hängt somit maßgeblich davon ab, wie viele Teilnehmende insgesamt an dem Gewinnspiel teilnehmen. Durch die mehrmalige Teilnahme mit verschiedenen Kassenbons kann die eigene Gewinnchance erhöht werden.

8. Wer ist von der Teilnahme ausgeschlossen?

HARIBO ist berechtigt, einzelne Personen von der Teilnahme bzw. der Verlosung auszuschließen, sofern berechtigte Gründe, wie z.B. ein Verstoß gegen diese Teilnahmebestimmungen, Manipulation etc. vorliegen und behält sich vor, gegen diese Personen rechtliche Schritte einzuleiten.

Im Falle eines Manipulationsverdachts, etc. kann HARIBO die postalische Einsendung des Original-Kassenbons fordern und die Gewinnabwicklung bis zum Erhalt des Kassenbons stoppen.

HARIBO ist berechtigt, Gewinne nicht auszugeben, sofern berechtigte Gründe, wie z. B. ein Verstoß gegen diese Teilnahmebestimmungen, Manipulation etc. vorliegen.

9. Vorbehaltsklausel

HARIBO behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung abzubrechen oder zu beenden, wenn aus technischen Gründen (z.B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann.

10. Sonstiges

Eine Barauszahlung der Gewinne ist nicht möglich. Gewinnansprüche können nicht auf andere Personen übertragen oder abgetreten werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebestimmungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebestimmungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.